Bund, Länder und Kommunen lagern zunehmend öffentliche Aufgaben in privatrechtliche Organisationsformen aus – oft Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaften (AG). Diese Unternehmen bleiben zwar im Eigentum der öffentlichen Hand, erfüllen aber öffentliche Aufgaben auf privatwirtschaftlicher Rechtsgrundlage. Ein Beispiel: Die Autobahn GmbH des Bundes. Gründe für diese Entwicklung sind vielfältig: Häufig verspricht man sich …