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PCK-Raffinerie: Der Bund steht vor einer schwierigen Entscheidung

In wenigen Wochen läuft die staatliche Treuhandverwaltung über die deutschen Rosneft-Töchter aus. Damit rückt eine Frage wieder in den Mittelpunkt, die für die Energieversorgung im Nordosten Deutschlands von großer Bedeutung ist: Wie soll der Bund künftig mit den Anteilen des russischen Staatskonzerns Rosneft an der PCK-Raffinerie in Schwedt umgehen?

Die Raffinerie in Brandenburg ist die viertgrößte Ölraffinerie Deutschlands. Sie versorgt weite Teile Berlins, Brandenburgs und des Nordostens mit Kraftstoffen und anderen Mineralölprodukten. Mehrheitsgesellschafter ist der russische Staatskonzern Rosneft. Über die Unternehmen Rosneft Deutschland und RN Refining & Marketing hält er rund 54 Prozent an der Betreibergesellschaft.

Seit September 2022 stehen diese Anteile unter staatlicher Treuhandverwaltung. Die Bundesregierung begründete den Schritt damals mit der Sicherung der Energieversorgung nach dem russischen Angriff auf die Ukraine. Am 10. September läuft die aktuelle Anordnung aus. Das Bundeswirtschaftsministerium muss nun gemeinsam mit dem Kanzleramt entscheiden, ob die Treuhand erneut verlängert wird – oder ob andere Optionen geprüft werden.

Rechtliche Risiken nehmen mit jeder Verlängerung zu

Die Treuhandverwaltung war von Beginn an ein außergewöhnlicher Eingriff. Sie ermöglicht dem Staat, Einfluss auf die deutschen Rosneft-Töchter auszuüben, ohne die Eigentumsverhältnisse formal zu ändern. Damit konnte der Betrieb der Raffinerie stabilisiert werden, während sich Deutschland von russischem Rohöl unabhängiger machen wollte.

Doch die Maßnahme ist zeitlich nicht unbegrenzt belastbar. Bereits 2023 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht zwar die Treuhandverwaltung, wies aber zugleich auf eine Grenze hin: Bei einer sehr langen Gesamtdauer könne die Treuhand eine „enteignungsgleiche Wirkung“ bekommen.

Wann genau diese Schwelle erreicht ist, blieb offen. Genau darin liegt das Problem für die Bundesregierung. Jede weitere Verlängerung könnte das Risiko erhöhen, dass Rosneft erneut juristisch gegen die Maßnahme vorgeht – und diesmal bessere Chancen vor Gericht hat.

Rosneft könnte ruhende Verfahren wieder aufnehmen

Rosneft hatte bereits 2022 gegen die Treuhandanordnung geklagt. Mehrere Verfahren wurden später ruhend gestellt, nachdem sich beide Seiten grundsätzlich auf Verkaufsbemühungen verständigt hatten. Nach Angaben des Bundesverwaltungsgerichts ruhen derzeit fünf Verfahren. Sie sind nicht an Fristen gebunden und könnten von Rosneft jederzeit wieder aufgenommen werden.

Für den Bund entsteht damit ein schwieriger Abwägungsprozess. Eine Verlängerung der Treuhand sichert kurzfristig staatlichen Einfluss auf die Raffinerie. Sie kann aber zugleich die rechtliche Angreifbarkeit erhöhen. Würde ein Gericht die Treuhandverwaltung irgendwann als rechtswidrig bewerten, könnte eine ungeklärte Lage entstehen.

Betrieb braucht Rechtssicherheit

Eine solche Unsicherheit wäre auch für die Raffinerie selbst problematisch. Schon Anfang 2024 hatte PCK-Geschäftsführer Ralf Schairer in einer Sitzung der PCK-Task-Force darauf hingewiesen, dass eine rechtliche Lücke zwischen auslaufender Treuhand, möglicher Verlängerung und einer denkbaren Enteignung den operativen Betrieb gefährden könnte.

Der Hintergrund: Solange Sanktionen gegen Rosneft bestehen und zugleich unklar ist, wer die Kontrolle über die deutschen Töchter ausübt, könnten Geschäftspartner vorsichtiger werden. Banken, Lieferanten oder Dienstleister könnten sich aus Sorge vor Sanktionsrisiken zurückziehen oder zusätzliche Prüfungen verlangen. In der Praxis wird dies häufig als Over-Compliance bezeichnet: Unternehmen gehen über gesetzliche Mindestanforderungen hinaus, um jedes Risiko zu vermeiden.

Für eine Raffinerie, die auf kontinuierliche Lieferketten, Finanzierung, Wartung und internationale Rohölzufuhr angewiesen ist, kann eine solche Unsicherheit erhebliche Folgen haben.

Verkaufsgespräche kommen offenbar kaum voran

Eigentlich sollte ein Verkauf der Rosneft-Beteiligungen die Situation lösen. In den vergangenen Monaten gab es immer wieder Berichte über mögliche Interessenten. Genannt wurden unter anderem Katar, Kasachstan und Investoren aus den USA. Konkrete Ergebnisse liegen bislang jedoch nicht vor.

Das Bundeswirtschaftsministerium verweist darauf, dass Rosneft Verkaufsverhandlungen führe und die Bundesregierung daran nicht beteiligt sei. Gleichzeitig heißt es auf parlamentarische Anfragen, die Bundesregierung prüfe verschiedene Optionen zum weiteren Umgang mit Rosneft Deutschland. Eine Enteignung wird dabei nicht ausdrücklich ausgeschlossen.

Dass diese Option bereits früher geprüft wurde, ist bekannt. Anfang 2024 lud das Wirtschaftsministerium die deutschen Rosneft-Tochtergesellschaften im Rahmen entsprechender Prüfungen zu einer Anhörung ein. Als Begründung wurden damals steigende rechtliche Risiken genannt.

Enteignung wäre juristisch und politisch heikel

Eine Enteignung würde den rechtlichen Schwebezustand beenden, wäre aber ebenfalls mit erheblichen Risiken verbunden. Rosneft-Anwalt Bertrand Malmendier machte deutlich, dass sich der Konzern gegen einen solchen Schritt wehren würde. Er verweist auf mögliche Investitionsschutzverfahren, Gegensanktionen gegen deutsche Vermögenswerte in Russland und hohe Entschädigungsforderungen.

Im Raum steht eine mögliche Entschädigung von bis zu acht Milliarden Euro. Diese Summe könnte sich aus dem Verkehrswert der Raffineriebeteiligungen sowie möglichen Ansprüchen für die Zeit der Treuhand zusammensetzen. Ob Rosneft tatsächlich in dieser Höhe entschädigt werden müsste, wäre jedoch juristisch umstritten.

Ein weiterer Risikofaktor betrifft die Rohölversorgung. PCK bezieht heute unter anderem kasachisches Öl über die Druschba-Pipeline. Diese führt durch Russland und wird vom russischen Pipelinebetreiber Transneft kontrolliert. Rosneft warnt, dass eine Enteignung die Durchleitung gefährden könnte.

Betriebsrat fürchtet Folgen für Auslastung

Auch der Betriebsrat der Raffinerie betrachtet eine Enteignung skeptisch. Betriebsratschef Danny Ruthenburg warnt davor, dass ein Stopp kasachischer Lieferungen die Auslastung deutlich senken könnte. Die Raffinerie hatte nach dem Wegfall russischer Lieferungen bereits mit niedrigeren Auslastungsquoten zu kämpfen.

Sinkt die Auslastung, verschlechtert sich die Wirtschaftlichkeit. Das hätte Folgen für Beschäftigung, Standortentwicklung und Versorgungssicherheit. Für die Region Schwedt ist PCK nicht nur ein Energieunternehmen, sondern einer der wichtigsten industriellen Arbeitgeber.

Gleichzeitig gibt es Alternativen zur Versorgung über die Druschba-Pipeline. Polen hatte nach früheren Angaben zugesagt, zusätzliche Rohölmengen über den Hafen Danzig zu ermöglichen. Ob diese Lieferwege im Ernstfall ausreichen, zu welchen Kosten sie verfügbar wären und wie schnell sie ausgebaut werden könnten, ist jedoch eine zentrale operative Frage.

Treuhand, Verkauf oder Enteignung

Für die Bundesregierung bleiben damit drei grundlegende Optionen. Sie kann die Treuhand erneut verlängern und auf einen Verkauf durch Rosneft setzen. Sie kann versuchen, eine politische oder wirtschaftliche Lösung mit einem Käufer zu beschleunigen. Oder sie kann die Enteignung rechtlich vorbereiten.

Jede dieser Varianten hat Nachteile. Eine weitere Treuhandverlängerung könnte vor Gericht angreifbarer werden. Ein Verkauf hängt von Rosneft, möglichen Käufern und internationalen Rahmenbedingungen ab. Eine Enteignung schafft zwar klare Eigentumsverhältnisse, könnte aber Entschädigungsforderungen, Gegenmaßnahmen Russlands und neue Lieferprobleme auslösen.

Streit um mögliche Entschädigung

Juristen bewerten die Entschädigungsfrage unterschiedlich. Der Staatsrechtler Till Patrik Holterhus von der Leuphana Universität Lüneburg hält es für möglich, dass ein Anspruch Rosnefts im Fall einer Enteignung reduziert oder sogar ausgeschlossen werden könnte. Seine Argumentation: Wenn Rosneft selbst zur Gefährdung der deutschen Energieversorgung beigetragen habe, könne daraus eine Mitschuld entstehen, die Entschädigungsansprüche mindere.

Das wäre allerdings juristisches Neuland. Der Bund müsste bereit sein, eine solche Linie vor Gerichten und möglicherweise auch in internationalen Verfahren durchzuhalten. Politisch wäre dies zugleich eine weitere Eskalation im Umgang mit russischen Staatsunternehmen.

Entscheidung mit Signalwirkung

Der Fall PCK ist deshalb mehr als eine regionale Industriefrage. Er zeigt, wie schwierig der Umgang mit kritischer Infrastruktur wird, wenn ausländische Staatskonzerne Eigentümer zentraler Energieanlagen sind und sich die geopolitische Lage grundlegend verändert.

Für Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche und das Kanzleramt geht es nun um eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen. Sie betrifft die Versorgungssicherheit im Nordosten, die rechtliche Handlungsfähigkeit des Staates, mögliche Kosten für den Bundeshaushalt und das Verhältnis zu Russland.

Bis zum 10. September muss Klarheit geschaffen werden. Eine bloße Verlängerung der bestehenden Lösung könnte kurzfristig Stabilität sichern. Sie verschiebt aber das Grundproblem nur weiter nach hinten. Entscheidet sich der Bund für einen härteren Schnitt, müsste er hohe rechtliche, wirtschaftliche und politische Risiken tragen.