Ein Artikel des Grundgesetzes, der mehr als 75 Jahre lang kaum Beachtung fand, beschäftigt inzwischen die Bundesregierung. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will verhindern, dass große private Wohnungsbestände in Berlin vergesellschaftet werden. Ein Bundesgesetz soll entsprechenden Vorhaben der Länder einen Riegel vorschieben. Doch ausgerechnet das Grundgesetz könnte diesem Plan entgegenstehen. Denn Artikel 15 erlaubt ausdrücklich, unter …