Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will die Kontrolle ausländischer Investitionen in Deutschland ausweiten. Ein neues Investitionsprüfgesetz soll das Wirtschaftsministerium in die Lage versetzen, Beteiligungen an deutschen Unternehmen künftig umfassender zu überprüfen. Besonders der Einfluss von Staaten außerhalb der Europäischen Union soll stärker in den Blick genommen werden.
Grundlage ist ein Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium, über den das „Handelsblatt“ berichtet. Der Entwurf ist allerdings noch nicht zwischen den Ressorts der Bundesregierung abgestimmt und kann sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch verändern.
Beteiligungen ab 15 Prozent sollen geprüft werden
Nach den bislang bekannten Plänen soll die Investitionsprüfung bei börsennotierten Unternehmen bereits ab einer Beteiligung von 15 Prozent greifen. Damit würde eine niedrigere Schwelle gelten als bislang in bestimmten Fällen.
Das Ministerium begründet die geplanten Änderungen mit der veränderten geopolitischen Lage. In dem Entwurf wird demnach auf gestiegene Risiken für die nationale und wirtschaftliche Sicherheit Deutschlands verwiesen.
Die Investitionsprüfung soll dabei insbesondere dann relevant werden, wenn ein Investor aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union Anteile an einem deutschen Unternehmen erwerben möchte. Bislang gelten für bestimmte europäische Staaten besondere Regelungen.
Auch komplette Übernahmen im Blick
Eine weitere Änderung betrifft den erneuten Erwerb eines Unternehmens. Nach den Plänen soll ein ausländischer Investor nochmals überprüft werden können, wenn er ein deutsches Unternehmen vollständig übernehmen möchte.
Damit würde die Prüfung nicht allein an den ersten Einstieg eines Investors geknüpft. Auch eine spätere Ausweitung der Beteiligung könnte sicherheitspolitisch relevant werden.
Hintergrund ist die zunehmende Bedeutung strategisch wichtiger Unternehmen und Branchen. Bei Investitionen aus dem Ausland geht es daher nicht nur um die Herkunft des Kapitals, sondern auch um die Frage, ob ein Erwerb Risiken für die wirtschaftliche oder nationale Sicherheit Deutschlands mit sich bringen könnte.
Neue Regeln auch für Norwegen und die Schweiz
Besonders weitreichend wäre die Änderung beim Kreis der betroffenen Staaten. Nach dem Entwurf soll die Investitionsprüfung künftig grundsätzlich auf Investoren aus Staaten außerhalb der EU ausgerichtet werden.
Davon wären auch europäische Länder betroffen, die bislang von bestimmten Regelungen ausgenommen sind. Dazu gehören Norwegen, die Schweiz, Island und Liechtenstein. Für Investoren aus diesen Staaten könnten damit künftig ebenfalls die verschärften Prüfregeln gelten.
Gesetz noch nicht beschlossen
Fest steht allerdings noch nicht, wie die neuen Regeln am Ende aussehen werden. Der vorliegende Entwurf befindet sich noch innerhalb der Bundesregierung in der Abstimmung. Änderungen sind daher möglich, bevor das Gesetz das parlamentarische Verfahren durchläuft.
Mit dem Investitionsprüfgesetz würde die Bundesregierung den Spielraum des Wirtschaftsministeriums bei ausländischen Beteiligungen deutlich ausweiten. Für Unternehmen und Investoren bedeutet dies zugleich zusätzliche Prüfungen bei bestimmten Transaktionen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie wirtschaftliche Offenheit und der Schutz strategisch wichtiger deutscher Unternehmen miteinander verbunden werden können.