Das Klinikum Ernst von Bergmann in Potsdam muss erneut mit Millionen aus der Stadtkasse gestützt werden. Oberbürgermeisterin Noosha Aubel hat deshalb auch eine Beteiligung privater Investoren ins Spiel gebracht. Doch was würde ein Teilverkauf bringen? Ein Blick auf mögliche Modelle und die Erfahrungen anderer Krankenhäuser zeigt: Privates Kapital kann helfen – eine Garantie für die Sanierung ist es nicht.
Ein kommunales Krankenhaus ist mehr als ein Unternehmen. Es versorgt die Bevölkerung, sichert Arbeitsplätze und übernimmt Aufgaben, die sich nicht immer allein nach wirtschaftlichen Kriterien beurteilen lassen. Doch wenn die Verluste steigen, wird es für die öffentliche Hand schwierig, diese Verantwortung dauerhaft zu finanzieren. Genau vor diesem Problem steht Potsdam mit dem Klinikum Ernst von Bergmann.
Für das Jahr 2027 droht dem Krankenhaus ein zusätzliches Defizit von bis zu 36 Millionen Euro. Als Ursachen werden unter anderem finanzielle Folgen der Krankenhausreform und weitere gesetzliche Änderungen genannt. Die Stadt will erneut helfen, obwohl ihre eigene Haushaltslage angespannt ist. Zugleich soll die Klinik weitere Einsparungen prüfen. In dieser Situation brachte Oberbürgermeisterin Noosha Aubel (parteilos) auch privates Investorenengagement als mögliche Option ins Spiel.
Allerdings ist die Debatte noch weit von einem konkreten Verkaufsverfahren entfernt. Aubel stellte später klar, dass eine Teilprivatisierung derzeit keine bevorzugte Option sei. Konkrete Gespräche mit Investoren seien weder im Gange noch geplant. Auch Brandenburgs Gesundheitsminister René Wilke (SPD) betonte, dass es bislang kein konkretes Vorhaben für eine veränderte Eigentümerstruktur gebe. Die Idee steht damit im Raum, entschieden ist nichts.
Was bedeutet Teilprivatisierung?
Der Begriff beschreibt unterschiedliche Modelle. Bei einer klassischen Teilprivatisierung verkauft die öffentliche Hand einen Teil der Gesellschaftsanteile an einen privaten Investor, behält aber die Mehrheit. Die Stadt könnte damit neues Kapital erhalten und weiterhin den bestimmenden Einfluss auf das Krankenhaus ausüben. Wie viel Kontrolle tatsächlich erhalten bleibt, hängt allerdings nicht nur von der Höhe der Beteiligung ab, sondern auch von den Stimmrechten, den Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag und den Entscheidungen, die der Investor mitbestimmen darf.
Daneben gibt es andere Formen der Zusammenarbeit. Ein privater Betreiber könnte beispielsweise einzelne Dienstleistungen übernehmen, in Gebäude oder Medizintechnik investieren oder über einen Managementvertrag die wirtschaftliche Führung unterstützen, ohne selbst Eigentümer des Krankenhauses zu werden. Solche Modelle unterscheiden sich erheblich: Ein Investor, der lediglich Kapital bereitstellt, hat andere Interessen und Einflussmöglichkeiten als ein Konzern, der die Klinik operativ führt.
Für Potsdam wäre deshalb entscheidend, was ein möglicher Partner tatsächlich einbringen würde. Geht es um frisches Geld, um Investitionen, um bessere Abläufe oder um eine grundlegende Neuordnung des Klinikbetriebs? Und welche Entscheidungen dürfte der private Partner künftig mitbestimmen?
Ein Beispiel aus Köln
Dass ein kommunales Krankenhaus mit einem privaten Träger wirtschaftlich stabilisiert werden kann, zeigt das Sana-Krankenhaus Hürth bei Köln. Die Stadt verkaufte die Klinik 1984 an den privaten Betreiber Sana. Nach Darstellung des Unternehmens war das Krankenhaus damals defizitär und hatte erheblichen Modernisierungsbedarf. Sana investierte in Gebäude und Medizintechnik, baute das Personal aus und entwickelte das Haus weiter. Heute beschreibt der Konzern die Klinik als wirtschaftlich stabilen regionalen Gesundheitsversorger.
Das Beispiel ist allerdings nur bedingt auf Potsdam übertragbar. In Hürth wurde das Krankenhaus vollständig privatisiert. Zudem stammen die Angaben zur Entwicklung und zum wirtschaftlichen Erfolg aus Veröffentlichungen des Betreibers selbst. Sie zeigen, welche Veränderungen ein privater Träger nach eigener Darstellung erreichen kann, beweisen aber nicht, dass ein Minderheitsinvestor in Potsdam dieselben Ergebnisse erzielen würde.
Auch die Ausgangslagen unterscheiden sich: Das Klinikum Ernst von Bergmann ist ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung und Teil eines größeren kommunalen Gesundheitskonzerns. Eine mögliche Beteiligung müsste deshalb nicht nur die wirtschaftliche Lage des einzelnen Krankenhauses berücksichtigen, sondern auch die übrigen Einrichtungen und Aufgaben der Gruppe.
Welche Chancen und Risiken gibt es?
Ein privater Investor könnte zusätzliches Eigenkapital bereitstellen, notwendige Investitionen ermöglichen und wirtschaftliches Know-how einbringen. Das wäre vor allem dann hilfreich, wenn die öffentliche Hand die erforderlichen Mittel nicht mehr allein aufbringen kann. Ein privater Betreiber könnte zudem Entscheidungen schneller treffen, wenn Zuständigkeiten klar geregelt sind.
Dem stehen Risiken gegenüber. Ein Investor erwartet für sein eingesetztes Kapital in der Regel eine wirtschaftliche Perspektive. Das kann den Druck erhöhen, Kosten zu senken und profitable Leistungsbereiche auszubauen. Medizinisch notwendige Angebote, die sich finanziell weniger rechnen, könnten dadurch stärker unter Rechtfertigungsdruck geraten. Ob solche Konflikte tatsächlich entstehen, hängt allerdings von den vertraglichen Regeln, den Versorgungsaufträgen und der Kontrolle durch die öffentliche Hand ab.
Eine Studie des Deutschen Krankenhausinstituts über erfolgreiche kommunale Krankenhäuser unterstreicht, dass sich der wirtschaftliche Erfolg nicht allein anhand der Trägerschaft beurteilen lässt. Entscheidend sind auch die Organisation, die Investitionsmöglichkeiten, die Führung und die jeweiligen Rahmenbedingungen. Ein privater Eigentümer ist deshalb nicht automatisch effizienter – genauso wenig ist ein kommunaler Träger zwangsläufig unwirtschaftlich.
Wer behält die Kontrolle über die Versorgung?
Für Potsdam wäre die Eigentümerfrage deshalb auch eine Frage der öffentlichen Daseinsvorsorge. Selbst bei einer Minderheitsbeteiligung müsste geklärt werden, welche Entscheidungen die Stadt weiterhin selbst treffen kann. Dazu gehören etwa die langfristige Ausrichtung des Hauses, die Sicherung medizinisch wichtiger Fachbereiche und der Umgang mit defizitären Leistungen, die für die Region dennoch unverzichtbar sind.
Die politische Reaktion zeigt, wie umstritten das Thema ist. Die SPD-Fraktion und die Linke lehnen eine Teilprivatisierung ab. Auch Grüne und weitere Fraktionen sprachen sich für den vollständigen Erhalt der kommunalen Trägerschaft aus. Sie warnen vor einem Verlust öffentlicher Kontrolle und vor möglichen Konflikten zwischen Renditeinteressen und Versorgungssicherheit. Das sind politische Bewertungen, keine bereits nachgewiesenen Folgen eines konkreten Potsdamer Beteiligungsmodells. Ein solches Modell liegt bislang nicht vor.
Kann Teilprivatisierung das Klinikum retten?
Eine Beteiligung privater Investoren könnte dem Klinikum Geld, Investitionsspielraum oder zusätzliche Managementkompetenz verschaffen. Ob sie die Krise tatsächlich lösen würde, hängt aber davon ab, wie groß der Kapitalbedarf ist, welche Bedingungen ein Investor stellt und ob die strukturellen Ursachen der Defizite damit beseitigt werden können. Ein einmaliger Verkaufserlös wäre keine dauerhafte Lösung, wenn das Krankenhaus anschließend weiter Verluste macht.
Für Potsdam steht deshalb zunächst die wirtschaftliche Stabilisierung im Vordergrund. Die Stadt muss entscheiden, welche Unterstützung sie leisten kann, welche Einsparungen realistisch sind und wie sich die medizinische Versorgung langfristig sichern lässt. Erst dann lässt sich seriös beurteilen, ob privates Kapital einen Beitrag leisten könnte – und zu welchen Bedingungen.
Der Blick auf andere Krankenhäuser liefert dafür Anhaltspunkte, aber keine einfache Antwort. Hürth zeigt, dass eine Privatisierung mit Modernisierung und wirtschaftlicher Stabilisierung einhergehen kann. Es ist jedoch kein Beleg dafür, dass ein Teilverkauf in Potsdam automatisch erfolgreich wäre. Entscheidend wäre ein konkretes Modell, das Kapitalbedarf, Mitbestimmung und Versorgungsauftrag zusammenbringt. Solange ein solches Modell nicht vorliegt, bleibt die Teilprivatisierung eine mögliche Option in einer schwierigen Debatte – keine beschlossene Lösung.