In Hamburg sorgt ein ungewöhnliches Vermietungskonzept für Protest. Das städtische Wohnungsunternehmen Saga wollte in einer neuen Siedlung auf der „Georgswerder Kirchenwiese“ nur Mieter aufnehmen, die vertraglich zusichern, kein Auto zu besitzen und auch künftig keines anzuschaffen.
Vorgesehen waren 58 Wohnungen mit Kaltmieten ab 7,25 Euro pro Quadratmeter – ergänzt durch Stellplätze für Lastenräder, Fahrradanhänger und eine Carsharing-Station.
Vorgabe sorgt für rechtliche Zweifel
Juristen sehen das geplante Autobesitzverbot kritisch. Zu weitgehend sei ein Eingriff, der nicht nur den Gebrauch eines Pkw, sondern bereits den Besitz untersagen soll. Nach Einschätzung des Fachanwalts Thomas Pliester handelt es sich um einen Eingriff in die Privatsphäre der künftigen Mieter. Je angespannter der Wohnungsmarkt, desto stärker wiegt ein solches Verbot. Erfahrungen aus anderen Städten zeigen zudem, dass vergleichbare Auflagen bereits gescheitert sind. Der Hamburger Mieterverein erinnert an einen Fall in Münster, bei dem ein Autobesitzverbot für Mieter rechtlich nicht durchsetzbar war.
Immobiliengeschäft zwischen zwei städtischen Unternehmen
Auch politisch stößt das Konzept auf Widerstand. Vertreter der Hamburger CDU sprechen von unzulässiger Gängelung. Brisant ist dabei der Hinweis, dass das Grundstück zuvor dem städtischen Entwickler IBA Hamburg gehört hatte.
Laut Saga sei die Verpflichtung zu einem autoarmen Quartier Teil des Grundstücksverkaufs gewesen – die IBA widerspricht dieser Darstellung. Beide Unternehmen unterstehen der Baubehörde, was in der Debatte für zusätzliche Diskussionen sorgt.
Vermietungsstart ausgesetzt
Die Wohnungen sollten eigentlich im Februar bezugsfertig sein. Wegen der anhaltenden Kritik hat die Saga die Vermietung jedoch vorerst gestoppt. Das Unternehmen kündigte an, die Vorgaben zu prüfen und das Gespräch mit der Verkäuferin des Grundstücks zu suchen. Unklar ist, ob das Konzept eines autoarmen Quartiers in dieser Form Bestand haben kann oder ob die Vorgaben angepasst werden müssen.
Für die Stadt bleibt der Fall ein Testszenario: Er berührt die Frage, wie weit kommunale Wohnungsunternehmen gehen können, wenn es um verkehrspolitische Konzepte und neue Quartiersformen geht – und wo die Grenzen des Mietrechts liegen.
