Die Partei Die Linke plant bei einer Regierungsbeteiligung im Land Berlin die Enteignung von Immobilien-Unternehmen.
Betroffen sein sollen alle privatwirtschaftlichen, profitorientierten Wohnungsunternehmen, die mehr als 3.000 Wohnungen im Land Berlin besitzen.
Die Partei stützt sich dabei auf den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ von 2021, in dem rund 59 Pozent der Berliner Bürger für die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände gestimmt haben. Auch Bündnis 90/Die Grünen in Berlin wollen den Volksentscheid politisch umsetzen.
Es wäre die erste Vergesellschaftung nach Artikel 15
Genossenschaften, kommunale Wohnungsbaugesellschaften sowie Bestände in „kollektivem Besitz der Mieterschaft“ sind von den Enteignungsplänen der Linken explizit ausgenommen.
Der Volksentscheid war nicht bindend. Eine Expertenkommission kam später zu dem Schluss, dass eine Vergesellschaftung aber grundsätzlich möglich sei. Gemeint ist nicht die klassische Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 des Grundgesetzes, sondern eine Vergesellschaftung nach Artikel 15 (GG):
„Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“
Dieser Artikel wurde in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch nie in der Praxis angewendet.
Im Gegensatz zur klassischen Enteignung (z. B. für den Bau einer Autobahn) geht es hier um die strukturelle Überführung eines ganzen Wirtschaftszweigs in Gemeineigentum.
Da das Grundgesetz nur den Rahmen vorgibt, muss die Umsetzung durch ein konkretes Gesetz auf Landesebene geregelt werden.
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat hierfür im März 2026 das „Vergesellschaftungsrahmengesetz“ beschlossen. Dieses Gesetz legt fest, unter welchen Bedingungen Unternehmen überhaupt vergesellschaftet werden dürfen.
Im Juli 2026 hatten sich die Koalitionsspitzen von Union und SPD im Bund darauf verständigt, durch Bundesgesetz zu regeln, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich sein soll. Dagegen kann das Land Berlin klagen.
Ganzer Wirtschaftszweig wird verstaatlicht
Im Fokus stehen ca. 240.000 Wohnungen der nachfolgenden Unternehmen:
- Vonovia SE (Deutschlands größter Wohnungskonzern; besitzt nach Übernahmen weit über 130.000 Wohnungen in Berlin)
- Deutsche Wohnen SE (inzwischen mehrheitlich zu Vonovia gehörig, aber weiterhin der namensgebende Hauptfokus der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“)
- Heimstaden (skandinavischer Großvermieter, der in den letzten Jahren Bestände in Berlin aufgekauft hat)
- Adler Group / ADO Properties (luxemburgisches Immobilienunternehmen mit größerem Berliner Bestand)
- Covivio (französisches Immobilienunternehmen mit Tausenden Wohnungen in der Hauptstadt)
- TAG Immobilien AG (Hamburger Investment- und Wohnungsgesellschaft)
- Grand City Properties (luxemburgischer Spezialist für Wohnimmobilien)
- Akelius (schwedischer Konzern, dessen Berliner Bestände allerdings zu großen Teilen an Heimstaden übergingen)
- BGP Gruppe (Investmentgesellschaft)
- Hilfswerk-Siedlung (HWS) (ein Sonderfall auf der ursprünglichen Senatsliste: Das Wohnungsunternehmen der Evangelischen Kirche besitzt über 6.000 Wohnungen. Da es jedoch sozial und kirchlich orientiert ist, forderte selbst die Initiative nachträglich, dieses von der Enteignung auszunehmen).
Folgewirkungen von Enteignngen könnte der Rückzug von Investoren sein und damit sinkende Steuereinnahmen für die Stadt. Zudem müsste die Verwaltung weiter aufwachsen, um die 240.000 enteigneten Wohnungen zu verwalten.
Der Anteil der Wohnungsbestände in öffentlicher Hand würde sich von derzeit rund 20 Prozent auf mehr als 30 Prozent erhöhen.
Die Entschädigungen für die enteigneten Firmen taxieren Landespolitiker der Linken im Wahlkampf 2026 auf eine Summe zwischen 8 und 20 Milliarden Euro. Den Verkehrswert als Berechnungsgröße sehen sie nicht, maximal 40 Prozent seines Wertes seien angebracht, heißt es in Interviews im Wahlkampf. Die Linken-Parteivorsitzende hält auch „einen symbolischen Euro“ für möglich. Der geschätzte Verkehrswert liegt bei 42 Mrd. Euro.
Da fest davon auszugehen ist, dass die Immobilienunternehmen gegen die Enteignungen klagen werden, wird letztendlich das Bundesverfassungsgericht die Summe festsetzen.
Entschädigung der Unternehmen
Eine Entschädigung ist Ersatz für den durch die Vergesellschaftung erzwungenen wirtschaftlichen Schaden. Die Frage ist, woher das Land Berlin, ein Nehmerland im Länderfinanzausgleich, das Geld nehmen will.
Die Entschädigungen für die Konzerne sollen laut Konzept der Linken langfristig aus den laufenden Mieteinnahmen der vergesellschafteten Wohnungen bezahlt werden, um den Berliner Landeshaushalt nicht direkt zu belasten.
Nach früheren Senats-Angaben einer linken Bausenatorin müssen für die Enteignungen der 10 Unternehmen bis zu 36 Milliarden Euro als Entschädigung gezahlt werden. Bei 36 Milliarden Euro Entschädigung müsste die Miete bei 13,40 Euro/Quadratmeter liegen ,wenn sie aus den Mieteinnahmen bezahlt werden soll.
Ein anderes diskutiertes Finanzierungsmodell der Linken sieht so aus: 20 Prozent über Eigenkapital (Steuergeld), 40 Prozent über Bankkredite bei 3,5 Prozent Zinsen, 40 Prozent über Anleihen bei 3,0 Prozent – alles bei einer angenommenen 90jährigen Laufzeit und 8 Euro Nettokaltmiete pro Quadratmeter. Die Bewirtschaftung soll über die bestehenden landeseigenen Unternehmen erfolgen, um die Zusatzkosten niedrig zu halten.
Die Initiatoren der Enteignung planen für die Modernisierung nur mit Ausgaben von 6 Euro/Quadratmeter. Damit gäbe es kaum Spielraum für Instandhaltung oder gar Modernisierungen. Vonovia kalkuliert mit bis zu 30 Euro pro Quadratmeter, wenn es um Heizungstausch und Dämmung geht.
Wenn die Immobilien-Unternehmen nicht zum vollen Verkehrswert, sondern nur mit 40 Prozent entschädigt werden, wird es ein globales Problem. Denn ein Großteil der Verluste fällt bei Anlegern im Ausland an.
Bei Vonovia zum Beispiel würden norwegische Bürger mit ihrem Staatsfnds um rund 1,5 Milliarden Euro geschädigt werden. Etwa 1 Milliarde würden US-Anleger beim US-Vermögenverwalter Blackrock verlieren.
Grundschulden löschen
Laut dem Gesetzentwurf, den die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ selbst erstellt hat und auf den sich die Berliner Linke-Partei bezieht, sollen die vergesellschafteten Immobilien von den auf ihnen lastenden privatrechtlichen Verpflichtungen frei werden. Grundpfandrechte sollen demnach nicht bestehen bleiben, sondern sofort und vollständig erlöschen.
Damit soll verhindert werden, dass die Banken später die Zwangsversteigerung betreibt, weil ihr Schuldner nicht zahlen kann, und die Immobilie dadurch wieder in Privateigentum gelangt. Schon die Berliner Expertenkommission hatte deshalb angenommen, dass eine Vergesellschaftung nach Art. 15 GG grundsätzlich auch Hypotheken und Grundschulden erfassen müsse. Damit werden auch die finanzierenden Banken enteignet.
Der Entwurf des Vergesellschaftungsgesetzes versucht dies durch § 21 aufzufangen. Der Grundpfandrechtsgläubiger soll Ersatz für sein erlöschendes Recht „aus der Entschädigung für das Eigentum“ erhalten. Die Verteilung soll nach Regeln erfolgen, die sich an der Erlösverteilung in der Zwangsversteigerung orientieren. Die Entschädigung kommt dann nicht bei den Immobilienfirmen an, sondern bei den Banken.
Zinsbelastung für alle
Weiterhin besteht ein erhebliches Zins-Risiko für alle Berliner: Die Zinsen für Immobiliengeschäfte in der Hauptstadt werden voraussichtlich steigen, weil die Banken höhere Risikoprämien oder höhere Sicherheiten verlangen werden.
Betroffen wären dann auch Verbraucher, die sich ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung kaufen wollen. Zudem könnten sich Konsumenten- und Immobilienkredite kalkulatorisch angleichen.
Als PDS die Wohnungen selbst verkauft
Das Land Berlin hat nach der Wiedervereinigung, vor allem in den späten 1990er und den 2000er Jahren, über 200.000 ehemals städtische Wohnungen an private Investoren verkauft. Ein erheblicher Teil genau dieser Bestände soll nun im Rahmen von Enteignungsplänen oder teuren Rückkäufen wieder in das Eigentum der Stadt übergehen.
Nach dem Zusammenbruch der Berliner Bankgesellschaft steckte Berlin in einer extremen Haushaltskrise und hatte massive Schulden. Um den Landeshaushalt zu sanieren, verkaufte die Berliner Politik unter den damaligen Senaten unter Beteiligung von SPD, CDU und auch der damaligen PDS und heutigen Linken größere Wohnungsbestände:
- Der GSW-Verkauf (2004): Der wohl bekannteste Fall unter dem rot-roten Senat (Wowereit) war der Verkauf der GSW (Gemeinnützige Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft) mit rund 65.000 Wohnungen für rund 405 Millionen Euro an ein Konsortium um Goldman Sachs.
- Der GEHAG-Verkauf (1998): Zuvor hatte bereits ein SPD-geführter Senat die traditionsreiche GEHAG mit rund 27.000 Wohnungen privatisiert.
